Schadensersatz fordern
Interessengemeinschaft wee-Gruppe
Angesichts der aktuellen Rechtslage sollten Käufer von wee-Paketen, Aktien und Token nicht zögern, über uns ihren Fall der ermittelnden Staatsanwaltschaft am Landgericht München I (Az. 568 Js 151226/22) zu schildern. Gleichzeitig würde von uns begründet werden, warum und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist.
Was sind unsere Ziele?
Schadensersatz! Über Europa hinaus wurden bereits Mitte der 2010er-Jahre seitens „Flexkom“ und „Flexcom“ sogenannte „Leistungspakete“ an Investoren verkauft. Mit diesen Investorengeldern sollte die Vision von Cengiz Ehliz umgesetzt werden, den Marktplatz von wee aufzubauen. Nach 2016 entwickelte sich ein weitestgehend undurchsichtiges Firmenkonglomerat aus über einem Dutzend Schweizer und deutschen Unternehmen, die über die Einnahmen der externen Vertriebe MPM International S.E. und COOINX S.E., beide ansässig in Luxemburg, alimentiert wurden. Als exklusive Dienstleister für die Unternehmen der wee-Gruppe verkauften diese Vertriebe Pakete, wee-ICO-Token und Aktien im Wert von ca. 140 Millionen Euro an Vertriebspartner, Einzelhändler, Investoren sowie an die „Family & Friends-Community“. Inzwischen sind die Unternehmen der wee-Gruppe aufgrund von Insolvenzen Geschichte. Auch die MPM hat sich in Luft aufgelöst. Wo aber ist all das viele Geld geblieben? Wir wissen aus eigenen Recherchen, durch detaillierte Informationen von geschädigten Dritten und aus der Kooperation mit öffentlichen Institutionen, dass über viele Jahre hohe Summen verprasst, zweckentfremdet wurden… Wir glauben zu wissen, dass sich die Verantwortlichen persönlich bereichert haben! Insofern ist nicht alles an Investorengeldern „auf Nimmerwiedersehen“ verschwunden. Die Vorwürfe des Anlagenbetrugs, der Korruption, der Untreue, der Konkursverschleppung etc. stehen im Raum! Natürlich gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Unabhängig davon: Wenn Sie glauben geschädigt worden zu sein, dann schließen Sie sich unserer „Interessengemeinschaft wee“ an, um im Rahmen des Strafverfahrens bestmöglich von der Rückgewinnungshilfe in der deutschen Strafprozessordnung (StPO) profitieren zu können. Unsere Strategie und Taktik zu teilen, zahlt sich in barer Münze für Sie aus: Denn gemeinsam mit uns im Team brauchen Sie keine Zivilklage – mit einem erheblich höheren Kostenaufwand – einreichen!
Wo in Deutschland und Europa- sowie weit darüber hinaus- werden wir als Juristen für wee-Betrogene tätig?
Ihr Wohnort oder Geschäftssitz ist für uns nur Ansporn für eine umfassende, professionelle Betreuung als Mandantin bzw. Mandant.
Ganz egal, ob Sie durch den Kauf von Paketen, wee-ICO-Token oder Aktien geschädigt wurden. Aus nahezu allen Bundesländern Deutschlands und inzwischen elf europäischen Ländern sowie einem Land aus Übersee erreichen uns mit wachsender Zahl Hilferufe von verprellten Anlegern, die zu Recht um ihre Investitionen bangen und den Totalverlust fürchten.
Wir informieren und beraten gerne über die Möglichkeiten einer Schadenersatzklage, mit dem Ziel, Ihr investiertes Geld, oder einen Teil davon, zurückzuholen. Ein wichtiges Instrument stellt dabei die sogenannte Rückgewinnungshilfe dar.
Was bedeutet Rückgewinnungshilfe nach der deutschen Strafprozessordnung?
Die Rückgewinnungshilfe ist ein Instrument des deutschen Strafrechts, das dazu dient, Vermögenswerte, die aus Straftaten stammen, wiederzugewinnen und dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzuführen. Im Rahmen eines Strafverfahrens können Vermögenswerte, die aus Straftaten stammen, eingezogen werden. Die Rückgewinnungshilfe ermöglicht es dem rechtmäßigen Eigentümer, diese Vermögenswerte zurückzufordern. Das kann beispielsweise bei gestohlenem Eigentum oder Geldern, die durch Betrug erworben wurden, der Fall sein.
Eine Besonderheit der Rückgewinnungshilfe ist zum einen, dass sie von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten von Amts wegen durchgeführt wird. Zum anderen können sowohl der rechtmäßige Eigentümer als auch der Täter oder Dritte, die den Vermögenswert in Besitz haben, am Verfahren beteiligt sein. Neben dem StGB gibt es auch weitere Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Rückgewinnungshilfe relevant sein können. Hierzu gehören beispielsweise die Strafprozessordnung (StPO) und das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), wenn es um grenzüberschreitende Fälle geht. In Europa gibt es in vielen weiteren Ländern Vorschriften zur Rückgewinnungshilfe.
Welche Vorzüge bietet der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Einzelnen?
Auf der einen Seite ermöglicht der TOA dem Opfer, dessen Mitwirkung stets freiwillig sein muss, aktiv und selbst seine Interessen und seine Sicht der Tat einzubringen und deren materielle und immaterielle Folgen zu verdeutlichen. Vom Täter im Rahmen des TOA freiwillig übernommene Wiedergutmachungsleistungen können den Restitutionsinteressen des Opfers vielfach besser entsprechen als der Weg über einen gerichtlichen Schadensersatztitel und eine nicht selten wenig aussichtsreiche Zwangsvollstreckung.
Was tun wir für Sie?
Wir formulieren und begründen Ihre Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft München I und vertreten Sie im gesamten Strafverfahren einschließlich der Rückgewinnungshilfe unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert. Ziel ist es, im Rahmen eines Strafverfahrens Ihren Schaden zu liquidieren.
Kosten
Unser Angebot: Ein Preis-/Leistungsverhältnis für Sie als Mandantin oder Mandant, das fairerweise, gestaffelt nach Ihrem Investitionsvolumen (Aktien, Pakete, wee-ICO-Token) und dem daraus resultierenden, potenziellen Schadenersatz, aufgeschlüsselt ist:
Schaden bis 3.000 € |
99 € |
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Schaden bis 22.000 € |
199 € |
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Schaden bis 75.000 € |
299 € |
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Schaden bis 100.000 € |
499 € |
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Schaden über 100.000 € |
999 € |
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Was brauchen wir?
- Unterschriebene Vollmacht und Empfangsbestätigungt
- Überweisung der Gebühr/Rechnung folgt oder wird vorher gestellt
- Kaufbelege in Kopie
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefüllte Tabelle
- Eventuell vorhandene Daten von privaten Rechtsschutzversicherungen
Wir können erst beginnen, wen Vollmacht vorhanden und Kosten gezahlt wurden.
Rechtsanwalt Jens Reime - Wo sind wir tätig?
Wir vertreten Sie europaweit in Deutschland, Österreich, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Polen, Tschechien, Kroation, Belgien, Niederlande, Frankreich und Übersee!
Der Schwerpunkt unserer deutschen Mandantinnen und Mandanten liegt in den Städten/Regionen: München, Stuttgart, Allgäu, Berlin, Leipzig, Dresden, Lausitz, Rheinland, Hamburg, Bremen, Oberbayern/Oberland, Ingolstadt, Heidelberg, Freiburg, Mittelhessen. Egal wo Sie wohnen oder Ihren Geschäftssitz haben: Kontaktieren Sie uns in Ihrer Schadenersatz-Angelegenheit zum Thema wee.